Da bei den meisten Ausschreibungen eine Autorenvita und Bibliographie verlangt wird, wird beides kurz erklärt:
Die Bibliographie ist die Liste der bisherigen Veröffentlichungen (auch andere Kurzgeschichten in Anthologien).
Eine Vita ist eine Autorenvorstellung, das heißt, ein aussagekräftiger Text über sich selbst, der auf den letzten Seiten der Anthologie erscheint. Er muss in der dritten Person geschrieben sein und meist folgende Inhalte enthalten: Name oder Pseudonym, Geburtsjahr und Beruf. Was die Leser zum Beispiel auch noch interessiert, ist, wie die Beziehung zum Schreiben ist oder wie man dazu kam. An sich gibt es meist keine weiteren Vorgaben, außer, dass sie möglichst originell sein sollte, damit man in der Erinnerung der Leser oder der Verlagspersonen bleibt.
Da man ggf. in einer Anthologie veröffentlicht wirt, erscheint die Vita neben ungefähr 20 anderen Autorenvitas, am Ende der Anthologie. Deshalb sollte man darauf achten, die Vita sehr kurz zu halten, da dies meistens verlangt wird - aber im Falle einer Veröffentlichung werden die meisten Verlage noch genauere Einschränkungen geben, z.B. zu den Maximalzeilen eines bestimmten Formates.
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